Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von ihnen bei der Buchung anerkannt.

1. Abschluss des Reisevertrages
Bei der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande, die durch die schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt. Der Veranstalter ist berechtigt, die Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, falls die Reservierung vom Leistungsträger nicht bestätigt wird. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Buchungsfrist dem Reiseveranstalter die Reise erklärt.

2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, mindestens 50,- € jedoch höchstens 255,- €, fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt - ohne besondere Zahlungsaufforderung - zu zahlen. Liegen zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, so wird mit der Reisebestätigung der Gesamtbetrag fällig.
Anne und Uwe Busch
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Katalog des Reiseveranstalters sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in den Reisebestätigungen verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen für Ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters.

4. Leistung- und Preisänderungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Der pauschalierte Anspruch auf Ersatz beträgt:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 10% je Person
bis 14 Tage vor Reiseantritt 25% je Person
bis 3 Tage vor Reiseantritt 50% je Person
danach 100% je Person

Sollten auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, Stornierungen oder Umbuchungen von Teilleistungen (z.B. Unterkunftsänderung) vorgenommen werden, so entstehen dem Reiseveranstalter in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden. Somit werden auch die Kosten wie bei einem Rücktritt erhoben. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen wird jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € fällig.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Bis 4 Wochen vor Reisebeginn, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen, für den Reiseveranstalter nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die dazu führenden Umstände zu vertreten hat.

c) Ohne Einhaltung einer Frist und ohne Benachrichtigung, wenn der Kunde die vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen nicht einhält.

7. Haftung für Fremdleistungen
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit vermittelten Fremdleistungen eintreten.

8. Haftungsbegrenzung
Für Pflichtverletzungen jeder Art haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich insbesondere auf Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung und deliktischem Handeln. Die Haftungsbegrenzung greift auch zu Gunsten der mit der Vertragsabwicklung betrauten Mitarbeiter.
Die Haftung des Reiseveranstalters, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

9. Hinderungsgründe
Wird die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt, Unwetter, Hochwasser, militärische Übungen oder vergleichbare Umstände verhindert, behindert oder abgebrochen, findet keine Erstattung des Reisepreises statt.

10. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um etwaige Störungen zu beseitigen und die Entstehung von Schäden zu verhindern bzw. die entstehenden Schäden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Ist dies nicht möglich, muss die Beanstandung gegenüber dem Reiseveranstalter erfolgen. Kommt der Reisende seiner Verpflichtung nicht nach und lässt er sich die Mangelhaftigkeit der Reiseleistung nicht schriftlich bestätigen, so entfallen seine Ansprüche.


11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Reisevertrages unwirksam sein, hat dies auf die Wirksamkeit des übrigen Vertrages keinen Einfluss.

12. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist Hann. Münden

13. Datenschutz
Ihre Daten werden für interne Zwecke gespeichert.

Wir sind in der Winterpause

Wir haben für Sie geöffnet:

Saison 2025
vom 15. April bis 19. Oktober

Öffnungszeiten :
von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Anreise ist von 12:00 Uhr bis 19:30 Uhr


Ihr nächster Urlaub ist geplant?

Sie sind gerade dabei und planen Ihre Urlaubsreise für dieses oder für das kommende Jahr?
Unser Tipp und wenn Ihnen unser Angebot zusagt: Reservieren Sie sich doch jetzt Ihren Platz bei uns, dann sind Sie sich Ihres Quartieres sicher.


Wir freuen uns auf Sie

QR Code Website

QR Code V-Card

E-Mail busch.freizeit@t-online.de
Hann. Münden bei Google mit
G-Maps: hier einfach klicken
Facebook: www.facebook

GPS-Koordinaten: Breitengrad 51.416683, Längengrad 9.647156
Geo Daten: CJ9X+XC Hann. Münden
Relaunch der Homepage 08/24

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und Beeinflussungsmöglichkeiten des Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.